
Dein Weg zum Skipper
Das Österreichische Ausbildungssystem sieht nach der aktuellen, einheitlichen Prüfungsordnung (JachtVO 2020) eine getrennte Ausbildung für Segel- und Motoryachten, sowie verpflichtend eine theoretische und praktische Prüfung vor.
Um zu den Prüfungen zugelassen zu werden, musst Du – je nach angestrebtem Befähigungsausweis unterschiedliche – Voraussetzungen erfüllen. Eine Übersicht über die in der JachtVO geforderten Voraussetzungen – insbesondere die erforderliche seemännische Erfahrung – findest Du hier.
Nach positiv abgelegter Theorie- und Praxisprüfung erwirbst Du von der Prüfungsorganisation einen Befähigungsausweis (BFA), für den Du ein „IC“ (International Certificate) ausstellen lassen kannst. Die wichtigsten Lizenzen sind
Diese Befähigungsausweise berechtigen ausschließlich zu privater (nicht gewerblicher) Nutzung.
Wir sind vom Hochseeverband (HSV) zertifizierte Seefahrtschule, und Mitglied der Wassersport Schulvereinigung Österreichs (WSVO).
Themen
- Fahrtbereich 1 – FB1
- Fahrtbereich 2 – FB2
- Fahrtbereich 3 – FB3
- Fahrtbereich 4 – FB4
- Theorie
- Praxis
- Lizenzen und Prüfungen
- Gesetzliche Grundlagen
Termine und Anmeldung
Termine findest Du rechts und unten, zur Anmeldung geht es einfach über Deinen Wunschtermin.
Anfrage
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