Dein Weg zum Skipper

Das Österreichische Ausbildungssystem sieht nach der aktuellen, einheitlichen Prüfungsordnung (JachtVO 2020) für die Erlangung eines Internationalen Zertifikates (International Certificate, IC) eine getrennte Ausbildung für Segel- und Motoryachten, sowie verpflichtend eine theoretische und praktische Prüfung vor.

Um zu den Prüfungen zugelassen zu werden, musst Du – je nach angestrebtem Befähigungsausweis unterschiedliche – Voraussetzungen erfüllen. Eine Übersicht über die in der JachtVO geforderten Voraussetzungen – insbesondere die erforderliche seemännische Erfahrung – findest Du hier.

Nach positiv abgelegter Theorie- und Praxisprüfung erwirbst Du von der Prüfungsorganisation einen Befähigungsausweis (BFA), für den Du ein „IC“ (International Certificate) ausstellen lassen kannst. Die wichtigsten BFA sind

Diese Befähigungsausweise berechtigen ausschließlich zu privater (nicht gewerblicher) Nutzung.

Wir begleiten Dich mit unserer Ausbildung zur Erlangung eines IC. Wir arbeiten ausschließlich mit akkreditierten Prüfungsorganisationen. Wir sind vom Hochseeverband (HSV) zertifizierte Seefahrtschule, und Mitglied der Wassersport Schulvereinigung Österreichs (WSVO).


Termine und Anmeldung

Termine findest Du rechts und unten, zur Anmeldung geht es einfach über Deinen Wunschtermin.

Mar19
Apr02

Hafenmanöver (Training)

2024-04-02 10:00:00 - 2024-04-04 17:00:00

Segelzentrum Izola

Apr05

Segelmanöver (Training)

2024-04-05 10:00:00 - 2024-04-07 17:00:00

Segelzentrum Izola

Apr08

BoatCamp – FB2

2024-04-08 10:00:00 - 2024-04-19 16:00:00

Segelzentrum Izola

Apr09


Themen

Fragen und Antworten

Was bedeutet überhaupt “FB”?

„FB“ steht für „Fahrtbereich“. Die Fahrtbereiche sind im § 2.7ff der Seeschifffahrtsverordnung festgelegt. Sie werden durch einen Abstand von der Küste definiert. Die Fahrtbereiche sind nicht nur für die Ausbildung bzw. die Befähigungsausweise relevant, sondern auch für die Jachtzulassung und die damit verbundenen Ausrüstungsvorschriften.

Brauche ich einen österreichischen Befähigungsausweis?

Wenn Du eine Jacht auf See (dem Meer) führen willst, brauchst Du die Berechtigung, die der Staat, in dem Du fahren willst, und der Eigner des Bootes, das Du nutzen willst, vorschreiben.
Wenn es nach der Republik Österreich geht, brauchst Du keinen Befähigungsausweis (BFA), Österreich hat nämlich kein Meer (mehr), und damit wäre eine entsprechende Verpflichtung auch gar nicht durchsetzbar. Andere Staaten – wie etwa Kroatien – sehen das ganz anders, dort gibt es eine Führerscheinpflicht für motorisierte Boote. Die Vorschriften unterscheiden sich – selbst im Mittelmeer – von Staat zu Staat beträchtlich, als Grundregel gilt aber, dass die amtlichen Lizenzen des Staates, in dem Du fahren willst, und die amtlichen Lizenzen des Staates, in dem Du Deinen Wohnsitz hast, gelten. Als Österreicher bist Du in Kroatien mit dem kroatischen „Boat Skipper B“ oder einem österreichischen BFA gleichermaßen berechtigt, aber eben nur in Kroatien. International bist Du mit einem österreichischen BFA in Form eines „IC“ (siehe oben) am besten aufgestellt.
Und dann kann natürlich auch noch der Eigner bestimmen, welche Lizenz (Berechtigung) Du haben musst, um mit seinem Boot fahren zu dürfen. Aber das ist eine andere Geschichte.

Was darf ich mit einem österreichischen Befähigungsausweis (BFA)?

Ein Österreichischer Befähigungsausweis (BFA) berechtigt zum selbständigen, nicht gewerbsmäßigen Führen einer Jacht (FB1 bis 10 m, FB2 und höher bis 24 m Länge bzw. 300 BRZ) im entsprechenden Fahrtbereich.
BRZ steht übrigens für „Bruttoraumzahl“, das ist eine dimensionslose Zahl, die aus der gewerblichen Seefahrt kommt und vom umbauten Raum eines Schiffes abhängt. Und ein sehr schönes Beispiel dafür, dass nicht alle Ideen, die der österreichische Gesetzgeber bei der Formulierung der Berechtigungen, die man mit seinen Befähigungsausweisen erwirbt, von allen Staaten auch so gesehen werden. Mehr dazu …

Was ist das “IC” ?

“IC” steht für “International Certificate“, auf der Seite des Verkehrsministeriums heißt es “Internationales Zertifikat”. Mit der UNECE Resolution 40 – als Nachfolger der Res. 14 – wurde ein einheitliches System für Binnen- und Seefahrtlizenzen etabliert, das von 28 Staaten angenommen wurde. Ursprünglich sollte mit der UNECE Resolution 14 das Lizenzwesen auf Binnen-Wasserstraßen (Rhein, Donau) vereinheitlicht werden, das wurde mit der UNECE 40 auf die See erweitert.
In Österreich werden ICs von der Via Donau ausgestellt. Grundlage ist ein von einer anerkannten Prüfungsorganisation ausgestellter BFA. Die Liste der anerkannten Prüfungsorganisationen findest Du auf der Seite des Verkehrsministeriums und auf der Seite der Via Donau.
Mehr dazu …

Was bedeutet “nicht gewerbsmäßig”?

Die österreichischen Befähigungsausweise (FB2/3/4) sind Sportbootführerscheine, die Dich dazu berechtigen, eine Jacht auf See (dem Meer) zur Ausübung Deines Sports zu führen. Wenn eine Fahrt gegen Entgelt und mit Gewinnabsicht – also gewerbsmäßig – unternommen wird, handelt es sich um eine gewerbliche Fahrt, und dafür ist gem. STCW (International Convention on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers) eine für die gewerbliche Schifffahrt geeignete Lizenz erforderlich.
Wenn Du mit Deiner Familie oder Freunden unterwegs bist, und diese einen Kostenbeitrag leisten, liegt keine Gewerbsmäßigkeit vor.
Wenn Du gewerblich tätig sein willst, brauchst Du eine entsprechende Lizenz, also z.B. den RYA Yachtmaster mit Commercial Endorsement.

Noch einige Fragen und Antworten mehr findest Du auf den Seiten der jeweiligen Befähigungsausweise.

Anfrage

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