Der Fahrtbereich 1 (FB1, “Watt- oder Tagesfahrt”) ist definiert als “Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten; die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von Inseln”.

Der Befähigungsausweis für den Fahrtbereich 1 berechtigt zur Führung einer Jacht bis max. 10 m Länge im Fahrtbereich 1.

Die Ausbildung zum Befähigungsausweis für den Fahrtbereich 1 ist im Fahrtbereich 2 integriert, daher bieten wir derzeit keine gesonderte Ausbildung zum Fahrtbereich 1 an.

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