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FB2, IC, Verbandsschein – also was jetzt?

Immer wieder wird uns folgende Frage gestellt:

“Ich möchte gerne in Kroatien ein Boot chartern und brauche dafür eine Lizenz. Das Kroatische Küstenpatent ist mir dann doch zu streng, da ist ja gar kein Praxistraining dabei. Also ein Österreichischer Befähigungsausweis. Aber muss es unbedingt ein IC am Ende sein? Oder genügt auch ein Verbandsschein?”

Die Antwort ist eigentlich ganz einfach: Du brauchst eine anerkannte Lizenz, also ein IC (International Certificate).

Wenn Du in Kroatien ein motorisiertes Fahrzeug am Wasser als verantwortlicher Bootsführer lenken willst, dann brauchst Du eine Lizenz, die vom Staat Kroatien anerkannt wird. Diese Lizenzen stehen in der “Tablica“, und die findest Du hier.

Ausschnitt aus der “Tablica” des Kroatischen Ministeriums für die See, Transport und Infrastrukturhttps://mmpi.gov.hr/UserDocsImages/dokumenti/MORE/More%207_19/TABLICA_ENG_srpanj2019%205-7_19.pdf

Für die in der Rubrik “STATE” mit “Austria” ab der Seite 3 angeführten Lizenzen gibt es jeweils 2 Absätze, nämlich “till 31st December 2011” für Lizenzen, die bis 31.12.2011 ausgestellt wurden, und “since 1st January 2012”. Für eine neue Lizenz kommt der Absatz “since 1st January 2012” zur Anwendung, und hier ist ausschließlich das von der “via donau” ausgestellte “International Certificate for Operators of Pleasure Craft” angeführt.

Das ist vollkommen eindeutig. Österreichische Verbandsscheine, die nicht vom ÖSV oder der MSVÖ vor dem 1.1.2012 ausgestellt wurden, sind in Kroatien nicht gültig und werden nicht anerkannt.

Aufmerksame Betrachter der Tablica werden übrigens schnell draufkommen, dass genau hier die Begründung dafür liegt, warum man mit dem Österreichischen FB2 (IC)

  • am Ausklarieren und damit dem Verlassen der Kroatischen Hoheitsgewässer gehindert werden kann, und
  • keine größeren Boote chartern kann:

Ganz einfach: Kroatien setzt ALLE international anerkannten Lizenzen dem nationalen Lizenzsystem (Boat Leaders License) gleich. Der FB2 wird mit der Kroatischen “Boat Leaders License B” (=”Küstenpatent”) gleichgesetzt. Und der gilt – wie in der Spalte “COMPETENCE” ausgeführt – nur in Territorialgewässern Kroatiens, also bis max. 12 sm (statt 20 sm) von der Küste oder vorgelagerten Inseln, und bis max. 30 BRZ (statt 300 BRZ).

Die Rubrik “STATE” bezieht sich übrigens auf den Staat, aus dem die Lizenz stammt. Dabei ist Deine Staatsbürgerschaft oder Dein Wohnsitz unerheblich, es geht nur um den Staat der Lizenz. Wenn Du also eine englisches (United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland) “Day Skipper Shorebased Certificate” oder ein “Day Skipper practical course completion certificate” besitzt, entspricht das aus Sicht Kroatiens genau dem FB2, mit dem “Day Skipper Certificate of Competence” hast Du dann gar schon den FB3. Einen österreichischen Befähigungsausweis (z.B. “FB2”) kannst Du – unabhängig von Deiner Staatsbürgerschaft – nur mit Wohnsitz in Österreich erwerben, für die englischen RYA-Lizenzen sind Staatsbürgerschaft und Wohnsitz unerheblich.

Wenn Du in Kroatien mit einem motorisierten Boot (egal ob Segel- oder Motorboot) unterwegs sein willst, lass Dich also keinesfalls zum Erwerb einer Lizenz überreden, die in der “Tablica” nicht aufgeführt ist. Spätestens, wenn Du – auch vollkommen unverschuldet – in einen Unfall verwickelt wirst, wird es richtig unangenehm.

Mehr zu diesem Thema findest Du auf unserer Website

und Du kannst uns natürlich jederzeit kontaktieren, wir helfen Dir gerne weiter:

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