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Gültigkeit der Kroatischen “Boat Leaders License B”

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Es erreichen uns immer mehr Berichte, dass die kroatische “Boat Leaders License B” (=”Küstenpatent”) in Griechenland und Italien nicht mehr anerkannt wird. Die Begründung der jeweiligen Hafenbehörden ist

  • der Passus auf der Rückseite der Patente mit dem Wortlaut
    “The holder of this certificate has competency to operate up to 12nm from coast or island in Adriatic Sea”
    oder:
    “…in the internal waters and territorial sea of Republic of Croatia..”, und
  • Der Skipper muss eine in seinem Heimatland anerkannte Lizenz vorweisen. Die Republik Österreich anerkennt nur das “International Certificate” (IC).

Letzteres betrifft für Personen mit Wohnsitz in Österreich übrigens nicht nur kroatische, sondern auch englische Lizenzen. Wenn Du also ohne Probleme nicht nur in Kroatien chartern willst, dann ist der Erwerb eines österreichischen Befähigungsausweises mit einem “International Certificate” (IC) sehr anzuraten. Aber das haben wir ja immer schon gesagt :-), wie Du diesem Artikel entnehmen kannst.

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