Nachfolgend ein Querschnitt aus der Fülle von Fragen, die uns laufend hinsichtlich der Seefahrtausbildung erreicht. Die Antworten auf diese Fragen wollen wir Dir nicht vorenthalten.

Allgemein

1. Was bedeutet überhaupt “FB”?

“FB” steht für “Fahrtbereich”. Die Fahrtbereiche sind definiert im § 2.7ff der Seeschifffahrtsverordnung. Sie werden durch einen Abstand von der Küste definiert. Die Fahrtbereiche sind nicht nur für die Ausbildung bzw. die Befähigungsausweise relevant, sondern auch für die Jachtzulassung und die damit verbundenen Ausrüstungsvorschriften.

2. Was darf ich mit einem österreichischen Befähigungsausweis?

Ein Österreichischer Befähigungsausweis (BFA) berechtigt zum selbständigen, nicht gewerbsmäßigen Führen einer Jacht (FB1 bis 10 m, FB2 und höher bis 24 m Länge bzw. 300 BRZ) im entsprechenden Fahrtbereich.

BRZ steht übrigens für “Bruttoraumzahl”, das ist eine dimensionslose Zahl, die aus der gewerblichen Seefahrt kommt und vom umbauten Raum eines Schiffes abhängt.

3. Was bedeutet “nicht gewerbsmäßig”?

Der österreichische FB2 (/3/4) ist ein Sportbootführerschein, der Dich dazu berechtigt, eine Jacht auf See zur Ausübung Deines Sports zu führen. Wenn eine Fahrt gegen Entgelt und mit Gewinnabsicht – also gewerbsmäßig – unternommen wird, handelt es sich um eine gewerbliche Fahrt, und dafür ist gem. STCW (International Convention on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers) eine für die gewerbliche Schifffahrt geeignete Lizenz erforderlich.

Wenn Du mit Deiner Familie oder Freunden unterwegs bist, und diese einen Kostenersatz beisteuern, liegt keine Gewerbsmäßigkeit vor.

Wenn Du gewerblich tätig sein willst, brauchst Du eine entsprechende Lizenz, also z.B. den RYA Yachtmaster mit Commercial Endorsement.

4. Brauche ich einen österreichischen Befähigungsausweis?

Wenn Du mit ein Boot auf See (dem Meer) führen willst, brauchst Du die Berechtigung, der Staat, in dem Du fahren willst, und der Eigner für das Boot, das Du nutzen willst, vorschreiben.

Wenn es nach der Republik Österreich geht, brauchst Du gar keinen Befähigungsausweis (BFA), Österreich hat nämlich kein Meer (mehr). Andere Staaten – wie etwa Kroatien – sehen das ganz anders, dort gibt es eine Führerscheinpflicht für motorisierte Boote. Die Vorschriften unterscheiden sich – selbst im Mittelmeer – von Staat zu Staat beträchtlich, als Grundregel gilt aber, dass die Lizenzen des Staates, in dem Du fahren willst, und die Lizenzen des Staates, in dem Du Deinen Wohnsitz hast, gelten. Als Österreicher bist Du in Kroatien mit dem kroatischen “Boat Skipper B” oder einem österreichischen BFA gleichermaßen berechtigt, aber eben nur in Kroatien. International bist Du mit einem österreichischen BFA in Form eines “IC” am Besten aufgestellt.

Und dann kann natürlich auch noch der Eigner bestimmen, welche Lizenz (Berechtigung) Du haben musst um mit seinem Boot fahren zu dürfen. Aber das ist eine andere Geschichte.

5. Was ist der “IC”?

“IC” steht für “International Certificate”. Mit der UNECE Resolution 40 – als Nachfolger der Res. 14 – wurde ein einheitliches System für Binnen- und Seefahrtlizenzen etabliert, das von 28 Staaten angenommen wurde. Ursprünglich sollte mit der UNECE Resolution 14 das Lizenzwesen auf Binnen-Wasserstraßen (Rhein, Donau) vereinheitlicht werden, das wurde mit der UNECE 40 auf die See erweitert.

In Österreich werden ICs von der Via Donau ausgestellt. Grundlage ist ein von einer zugelassenen Prüfungsorganisation ausgestellter BFA. Die Liste der zugelassenen Prüfungsorganisationen findest Du ebenfalls auf der Seite der Via Donau.

FB2

1. Ich habe noch keinen Segelschein (auch nicht den A-Schein), aber Praxiserfahrung. Brauche ich den “Binnen” Kurs?

Vor der JachtPrO 2015 konntest Du Dir als Inhaber eines “A”- (Binnen-) Scheines die 30 Binnen-Fragen bei der Theorieprüfung zum FB2 sparen. Seit der JachtPrO 2015 ist der Segel-Basisstoff zwingend Bestandteil der Theorieprüfung zum Fahrtbereich 1 bzw. 2. Du musst daher die Segeltheorie beherrschen.

Den Stoff des Binnen-Kurses kannst Du

  • an Hand des Skriptums ganz einfach zu Hause durcharbeiten, oder
  • zusätzlich in 2 Kurs-Tagen (oder 3 Abenden) bei uns den Stoff mit dem Trainer festigen, oder
  • den Workshop Segel-Theorie belegen. Der behandelt in einem Abend bzw. Halbtag ( 3 Stunden) nur die Segeltheorie, nicht aber die im Binnen Kurs auch enthaltenen Themen Recht und Bootsbau.

ACHTUNG: Die Praxiserfahrung musst Du nachweisen, siehe auch Punkt 3. unten.

2. Ich habe den “A”-Schein, muss ich da den “Binnen”-Teil bei der Theorieprüfung auch noch ablegen?

Ja, seit der JachtPrO 2015 sind zwingend 15 Fragen aus dem Bereich “Segelbasis” vorgeschrieben, unabhängig davon, ob Du den “A”-Schein hast oder nicht. Mehr dazu findest Du auch oben (Frage 1).

3. Ich habe noch keine Erfahrung, möchte aber den FB2 erwerben. Wie gehen wir vor?

Da gibt es 2 Wege:

Die “klassische Ausbildung“: Die beginnt mit dem Erwerb des Segelschein “Binnen” (A). Segeln an sich lernst Du am Besten auf einer Jolle, und dafür musst Du nicht an’s Meer fahren, das kannst Du auf dem Dir nächstgelegenen See einfacher und günstiger haben.

Wenn Du die Grundlagen des Segelns auf diese Weise erlernt hast und es Dich auf See (an’s Meer) zieht, dann

  • fahren wir eine Praxiswoche, oder noch besser, eine “Handwerkswoche”, bestehend aus Segel- und Hafenmanöver, danach
  • absolvierst Du den Theoriekurs und die Theorieprüfung, und anschließend
  • fahren wir eine weitere Praxiswoche mit Praxisprüfung

Nach der ersten Praxiswoche wissen wir (nämlich Du und wir), wo Du stehst. Ausgehend von diesem Wissen legen wir den konkreten weiteren Plan mit Dir fest. Der hängt wesentlich davon ab, auf welchem Level Deine Segel- bzw. Bootshandlingskills sind, und wie viel der geforderten seemännischen Erfahrung Du nachweisen kannst -mehr dazu im Punkt 3 unten.

Und dann ist da noch das BoatCamp: 12 intensive Tage am Boot, mit Theorie, die Du anschließend gleich selbst an Bord in die Praxis umsetzen, also wahrlich “begreifen” kannst. Nach den 12 Tagen kannst Du gleich im Anschluss die Theorie- und ggf. auch noch die Praxisprüfung ablegen.

Aber Achtung: in jedem Fall musst Du die gesetzlich geforderte seemännische Erfahrung nachweisen können, mehr dazu unten unter 3.

3. Wieviele Seemeilen brauche ich, um zur FB2 Prüfung antreten zu können?

Hier muss man unterscheiden zwischen der Theorie- und der Praxisprüfung.

Zur Theorieprüfung kannst Du jederzeit antreten, wenn Du (und wir) der Meinung bist, dass Du sie auch bestehen kannst. Wir stoßen niemand in eine Prüfungssituation, die keinen Sinn macht. Wenn Du die Prüfung bestehst, dann hast Du ab dem Datum der bestandenen Theorieprüfung 2 Jahre Zeit, zur Praxisprüfung anzutreten.

Mit dem Antrag zur Praxisprüfung musst Du die seemännische Erfahrung nachweisen. Für den FB2 bedeutet das u.a. 18 Bordtage, 500 Seemeilen und 3 Nachtfahrten, die Du in Form von Logbuch- oder Logbuchähnlichen Aufzeichnungen nachweisen musst. Meilenbestätigungen gelten nicht mehr.

Dein konkretes Ausbildungsvorhaben will daher geplant sein. Wenn Du noch keine Erfahrung nachweisen kannst, dann können 2 Jahre zwischen der bestandenen Theorie- und der Praxisprüfung höllisch kurz werden. Daher empfehlen wir generell, erst dann zur Theorieprüfung anzutreten, wenn Du zumindest die Hälfte der erforderlichen Erfahrung nachweisen kannst.

Im Einzelfall kann das aber auch anders Sinn machen, deswegen reden wir gerne vor Beginn Deiner Ausbildung mit Dir über Deine konkreten Ziele und Möglichkeiten, und erarbeiten dann mit Dir einen sinnvollen Weg.

4. Wieso darf ich mit dem FB2 in Kroatien nicht ausklarieren?

Kroatien setzt den Österreichischen FB2 mit dem eigenen “Boat Skipper B” gleich. Diese Lizenz berechtigt zur Führung von Booten in den Territorialgewässern Kroatiens, bis max. 6 sm von der Küste oder vorgelagerten Inseln. Nachdem mit dem Ausklarieren das Verlassen der Kroatischen Territorialgewässer verbunden ist, ist der FB2 demnach dafür nicht ausreichend.

FB3

1. Ich habe den FB2 und möchte den FB3 erwerben. Wie sieht es hier mit den erforderlichen Erfahrungsnachweisen aus?

Für die Erweiterung vom FB2 auf den FB3 ist eine Theorieprüfung abzulegen und die erforderliche seemännische Erfahrung nachzuweisen. Die seemännische Erfahrung musst Du allerdings erst nachweisen, wenn Du den Antrag auf Ausstellung Deiner FB3 Lizenz stellst, und dafür hast Du ab bestandener Upgradeprüfung 2 Jahre Zeit.

2. Was ist eine “50 Stunden-Fahrt”?

Eine der Voraussetzungen für den Erwerb des FB3 ist eine “Fahrt mit einer Dauer von mindestens 50 Stunden ohne Unterbrechung; innerhalb dieses Zeitraums müssen insgesamt mindestens 10 Stunden außerhalb des Fahrtbereichs 2 zurückgelegt werden”. Erst wenn Du diese Fahrt mit Logbuch oder logbuchähnlicher Aufzeichnung, und die anderen Voraussetzungen (48 Bordtage, 1500 sm, 5 Nachtfahrten) nachweisen kannst, wird Dein Antrag auf Ausstellung des Befähigungsausweises positiv erledigt.

Solche Fahrten findest bei uns

Termine findest Du hier.

3. Ich habe keinen FB2 und möchte den FB3 erwerben. Geht das?

Grundsätzlich ja, aber: Abgesehen davon, dass Du dann die erforderliche seemännische Erfahrung für den FB3 gleich vom Start weg nachzuweisen hast, musst Du bei der Theorieprüfung zusätzlich zum FB2 Prüfungsinhalt auch die FB3 Inhalte bestehen. In der praktischen Prüfung besteht inhaltlich kein Unterschied zwischen FB2 und FB3, ich kenne aber Prüfer, die sehr wohl zwischen FB2 und FB3 Kandidaten unterscheiden und bei letzteren eine flüssigere, einfach der wesentlich höheren Erfahrung entsprechende Umsetzung der Aufgaben erwarten.

Wir empfehlen daher dringend den “Upgrade”-Weg, also zuerst den FB2 zu erlangen, dann entsprechend Praxis zu sammeln und schließlich die Upgrade-Prüfung zum FB3 abzulegen. das ist auch der von uns angebotene Weg.

FB1

1. Was bringt mir der Befähigungsausweis für den FB1

Mit dem Befähigungsausweis für den FB1 darfst Du eine Jacht bis 10 m Länge im Fahrtbereich 1, also bis max. 3 sm von der (nächstgelegenen) Küste führen. Diese Lizenz ist für Dich geeignet, wenn Du kurze Fahrten in Küstennähe mit kleinen Booten unternehmen willst. Auch hier gilt die Unterscheidung in Motor- oder Segeljacht.